ummelden beim umzug

Ummelden beim Umzug

Der stressige Umzug ist endlich vorbei und jetzt müssen nur noch die Kisten ausgepackt und die Wohnung gemütlich gestaltet werden. In dem Enthusiasmus kann man das Ummelden schon mal vergessen. Die Ummeldung sollte jedoch ernst genommen schnell von Statten gehen, um Komplikationen zu vermeiden. Auf dieser Seite finden Sie hilfreiche Tipps zum Ummelden. Falls Sie einen Umzug planen, können Sie auf dieser Website einfach und unverbindlich Angebote von verschiedenen Umzugsunternehmen vergleichen.

Adressänderung Wohnsitz

Die Ummeldung findet in der Regel beim Einwohnermeldeamt statt und man sollte sich schnell ein Termin machen, da man für die Ummeldung gerade mal zwei Wochen Zeit hat. Melden Sie sich immer beim Einwohnermeldeamt, das zu Ihrem neuen Wohnsitz gehört. Mit leeren Händen sollten Sie jedoch nicht auf dem Amt erscheinen, da Sie einige Dokumente benötigen, um sich um zu melden.

Zunächst benötigen Sie einen aktuellen Personalausweis und natürlich Ihren neuen Mietvertrag. Der Vermieter sollte Ihnen zudem eine Bescheinigung unterschreiben, dass Sie tatsächlich in der neuen Wohnung wohnen. Eine Vorlage von der Mietbescheinigung finden Sie hier. Geben Sie Ihrem Vermieter die Bescheinigung so schnell wie möglich, damit Sie sich rechtzeitig beim Einwohnermeldeamt der neuen Gemeinde anmelden können. Wer sich nicht rechtzeitig anmeldet, riskiert ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro. Der schnelle Weg zum Einwohnermeldeamt lohnt sich also!

Auto ummelden

Vergessen Sie nicht nach dem Umzug Ihr Auto umzumelden. In der Regel erfolgt das bei der Kfz-Zulassungsstelle von Ihrem neuen Wohnsitz. In 2015 wurde eine Reglung beschlossen, die das ummelden des Autos noch einfacher macht. Autofahrer dürfen Ihr altes Kennzeichen behalten und müssen nicht mehr das Kürzel der jeweiligen Gemeinde annehmen. Wenn Sie also von Köln nach Berlin ziehen, können Sie trotzdem Ihr Nummernschild mit dem Kürzel „K“ behalten und müssen kein neues Nummernschild kaufen mit dem Kürzel „B“. Es bleibt Ihnen natürlich frei trotzdem ein neues Nummernschild mit dem Kürzel der neuen Gemeinde zu beantragen. Das kostet in der Regel 50-60 Euro.

Erkundigen Sie sich beim Gang zum Einwohnermeldeamt, ob Sie Ihr Auto auch dort ummelden können. Manche Ämter bieten diesen Service an und damit sparen Sie sich einen Gang zur Zulassungsstelle. Folgende Unterlagen benötigen Sie zum ummelden Ihres Autos; ein gültigen Personalausweis mit Meldebescheinigung sowie die Zulassungsbescheinigungen I und II, die Versicherungsbescheinigung (eVB), ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer und einen ausgefüllten Zulassungsantrag. Vergessen Sie nicht genügend Bargeld für die Bearbeitungsgebühr mitzunehmen.

Ummeldung Finanzamt

Das Finanzamt erfährt nicht automatisch vom Einwohnermeldeamt, dass Sie in eine neue Wohnung gezogen sind. Allerdings ist die Ummeldung nicht ganz so kompliziert und der Gang zum Amt ist nicht erforderlich. Falls Sie eine Anstellung haben, geben Sie bei der nächsten Steuererklärung einfach Ihre neue Adresse an. Sie können die Steuererklärung an Ihr altes Finanzamt schicken. Ihre Steuererklärung wird dann an das zuständige Finanzamt weitergeleitet. Es besteht auch die Möglichkeit die Steuererklärung an das neue Finanzamt zu schicken. Das Amt holt sich dann selbständig die benötigten Akten vom alten Finanzamt.

Falls Sie keine Steuererklärung abgeben, sollten Sie Ihre neue Adresse telefonisch beim bisherigen Finanzamt durchgeben.

umzug und agentur fur arbeit

Umzug & Agentur für Arbeit

Beziehen Sie Leistungen vom Arbeitsamt? Dann lohnt es sich zu untersuchen, ob Sie Ihren Umzug (teilweise) finanziert bekommen. Ob und wie viel Geld Ihnen zur Verfügung steht, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Ein Wechsel der Wohnung auf Grund eines neuen Jobs wird in den meisten Fällen vom Arbeitsamt vergütet. Um weiterhin Ihre Leistungen zu beziehen, sollten Sie das Arbeitsamt so schnell wie möglich von Ihrem Umzug berichten. Das Amt hat sonst das Recht Ihnen das Arbeitslosengeld zu streichen. Spätestens eine Woche vor dem Umzug sollten Sie das Arbeitsamt benachrichtigt haben. Vergessen Sie nach dem Umzug nicht das Anmelden beim neuen Jobcenter. Auch diese Handlung sollte so schnell wie möglich erfolgen.

Kinder an einer neuen Schule anmelden

Haben Sie einen Umzug mit schulpflichtigen Kindern geplant? Dann ist es natürlich wichtig, sich vor dem Umzug mit der Schulfrage zu beschäftigen. Ziehen Sie innerhalb des Schulbezirkes um, ist das Finden einer neuen Schule nicht notwendig. Erfolgt der Umzug in derselben Stadt, kann sich der Schulbezirk ändern. Möchten Sie Ihr Kind trotzdem an der alten Schule lassen? Dann wird ein Gestattungsantrag der jeweiligen Gemeinde benötigt. Dieser wird an der Schule eingereicht und an das staatliche Schulamt weitergeleitet. Sie müssen allerdings triftige Gründe vorweisen können, warum Ihr Kind an der alten Schule bleiben soll. Der Freundschafts- und Wohlfühlaspekt ist meistens nicht ausreichend. Dies gilt allerdings nur für Grundschulkinder. Weiterführende Schulen sind nicht abhängig von Schulbezirken und Sie können frei entscheiden, ob Ihr Kind auf der alten Schule bleibt oder auf einer neuen Schule angemeldet wird.

Besprechen Sie die Entscheidung immer mit Ihrem Kind und beziehen Sie dessen Wünsche in Ihre Entscheidung mit ein. Ziehen Sie in ein neues Bundesland, ist ein Schulwechsel unabkömmlich. Vergleichen Sie die verschiedenen Schulen im neuen Wohnbezirk und melden Sie Ihr Kind rechtzeitig an der neuen Schule an. Warten Sie erst auf die Bestätigung der neuen Schule bevor Sie Ihr Kind bei der alten Schule abmelden.

Ummelden bei Banken

Banken und Kreditinstitute sollten Sie schriftlich vor Ihrem Umzug benachrichtigen, da die meisten Banken ausschließlich schriftliche Adressänderungen akzeptieren. Schauen Sie auf der Internetseite des jeweiligen Kreditinstitutes. Viele Banken bieten einen Online-Service an und machen damit das ummelden noch einfacher. Möchten Sie sich bei einer anderen Bank anmelden? Dann sollten Sie Ihre alten Konten rechtzeitig kündigen, damit sie die Schlussrechnung an Ihre alte Adresse erhalten. Vergessen Sie nicht die Behörden über Ihre neue Bankverbindung zu informieren, um weiterhin die Leistungen zu beziehen (Kindergeld, Arbeitlosengeld).

strom in der neuen wohnung

Strom in der neuen Wohnung

Wenn Sie Ihren Wohnsitz wechseln, denken Sie an die Ummeldung Ihres Stromanschlusses. Der Zählerstand muss dazu abgelesen und der Anschluss muss abgemeldet werden. Wenn sich Ihr neuer Wohnsitz in der gleichen Stadt befindet, reicht eine Ummeldung aus. Befindet sich Ihre neue Wohnung in einer anderen Stadt, dann sollten Sie sich informieren, ob der Stromanbieter in der Stadt verfügbar ist. Sonst fällt ein Stromanbieterwechsel an. Generell lohnt es sich vor dem Umzug, die Preise der Stromanbieter zu vergleichen. Oftmals zahlt man zu viel für den Strom und ein Umzug ist eine gute Möglichkeit sich mit diesem Thema zu beschäftigen und eventuell Geld zu sparen.